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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie Werkstattleistungen der Firma Professional Tuning erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGBs oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere des Kunden werden hiermit ausgeschlossen. Allfällige Änderungen unserer AGB werden durch Übersendung einer Abschrift an die letzte bekannte Adresse des Kunden im Falle der unterbliebenen Beanstandung binnen 14 Tagen wirksam.
§2 Anerkennung der Bedingungen
Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch aufbrechen von Siegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von Professional Tuning, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbedingungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.
§3 Angebot und Annahme
Die Angebote von Professional Tuning sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch Professional Tuning bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch bei Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn Professional Tuning sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch Professional Tuning. Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von Professional Tuning umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kunden- Fahrzeug durchzuführen.
§4 Qualität, Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften gebunden, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von Professional Tuning werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da Professional Tuning stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von Professional Tuning nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für Professional Tuning keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, Professional Tuning über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei Fehlenden Unterlagen.
§5 Preise
Preise gelten netto ab Professional Tuning zzgl. Verpackungs-, Versand und Frachtversicherungskosten sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von Professional Tuning.
§6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber Professional Tuning und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei Professional Tuning anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme des Fahrzeuges von der Werkstatt Professional Tuning gilt das Werk als angenommen und genehmigt, es sei denn, dass der Besteller bei Übernahme unter Hinweise auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann Professional Tuning als Standgeld die ortsüblichen Standgebühren für das Fahrzeug berechnen. Auftragsstornierungen und Warenrücksendungen dürfen nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung der Firma Professional Tuning erfolgen. Bei Zustimmung wird eine Stornogebühr von 15% des Gesamtauftragsvolumens fällig. Die Rücksendung selbst hat spesenfrei zu erfolgen. Eine allfällige Rücknahme kann nur bei originalverpackten Neuteilen erfolgen, die auch als solche Weiterveräußert werden können.
§7 Lieferung - Lieferfristen
Die von Professional Tuning dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Professional Tuning kommt mit der Fertigstellung und Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung grob fahrlässig zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Streik entsteht kein Verzug.
§8 Versand und Gefahrübergang
Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt Professional Tuning die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt Professional Tuning vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.
§9 Besondere Hinweise - TÜV Abnahme - Gutachten
Soweit durch Leistungen von Professional Tuning oder den Einsatz von Produkten von Professional Tuning Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr dem KFG und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner Kfz-Versicherung unverzüglich mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Professional Tuning übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Falls vertraglich die Zurverfügungstellung oder Lieferung eines TÜV-Gutachtens oder sonstiger technischer Erklärungen zur Erleichterung der Eintragung von Veränderungen in den Typenschein vereinbart wurde, stellt dies ausdrücklich keine Garantie dar, dass auch tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere technische Organisation erfolgt. Das TÜV Gutachten stellt insbesondere keine Motor- oder Fahrzeuggarantie oder die Zusicherung der Verwendbarkeit oder Tauglichkeit des Produkts oder der Leistung im vom Kunden vorgesehenen Land dar.
§10 Besondere Hinweise – Gewährleistung
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Professional Tuning angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors, seiner Aggregate und sämtliche beweglichen Elemente (Achsen, Wellen, Getriebe usw.) auswirken.
§10 Fortsetzung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie führen können. Professional Tuning übernimmt demgemäß eine Gewährleistung von 36 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die von ihm gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind- soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Es werden desweiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt von Professional Tuning in unserer Werkstätte in Meiselding durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von Professional Tuning als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Professional Tuning. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich Professional Tuning anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist Professional Tuning unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandlung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Professional Tuning nur insoweit, als sie durch von Professional Tuning eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht wird. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Professional Tuning damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von Professional Tuning eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von Professional Tuning eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von Professional Tuning nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von Professional Tuning eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich weiteres im Falle der Weiterveräußerung des Chips oder des Fahrzeuges samt Tuningchip dem Erwerber die AGB´s des Verkäufers zur Kenntnis zu bringen bei sonstigen Haftungsfolgen. Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.
§11 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt die Professional Tuning den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller darauf hin den Auftrag, so kann Professional Tuning den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
§12 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Professional Tuning. Solange von Professional Tuning ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von Professional Tuning, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Professional Tuning unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf Professional Tuning zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann Professional Tuning die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis mit freihändigem Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Käufer. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist das Professional Tuning unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.
§13 Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch Professional Tuning die Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist Professional Tuning berechtigt, Zinsen von 12% p. a zu berechnen. Der genannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von Professional Tuning erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann Professional Tuning insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Entgelts, es sei denn Professional Tuning kann einen höheren Schaden nachweisen. Mahn- und Inkassospesen gehen immer zu Lasten des Käufers. Daneben steht der Professional Tuning das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadenersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.
§14 Zurückbehaltungsrecht
An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von Professional Tuning gelangt ist, steht Professional Tuning wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. Professional Tuning ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufs berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte Professional Tuning bekannte Adresse des Bestellers.
§15 Urheberrechte/Unterlagen
Auf den von Professional Tuning gelieferten Gegenständen, insbesondere getunte PKW-Chips, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat Professional Tuning die Urheberrechte. Jedes nachmachen, Kopieren, auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert Professional Tuning ohne Gefahrübernahme ein.
§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Klagenfurt. Bei Verträgen mit nicht österreichischen Vertragspartnern gilt das österreichische Recht.
§17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzlich oder teilweise unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.
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